Das bin ich, Björn Tigges
Leider kommt man mit purer Leidenschaft nicht immer ganz so weit, wenn der Hund so gar nicht mitspielen möchte und das trieb mich in unzählige Seminare, Weiterbildungen und Vorträge, bei namenhaften Trainern, Wissenschaftlern und so manchen anderen Hundeexperten.2004 entdeckte ich das Hundefrisbee, auch Discdogging oder Dogfrisbee genannt für mich.
Ein paar Fakten über mich
- Mein erster Hund (bzw. der meiner Eltern) war ein Yorkshire Terrier.
- Ich lebe seit 1998 in einer festen Beziehung (verheiratet seit 2019) und geniesse die Freuden und “Probleme”, die die Monogamie so mit sich bringt.
- Zu dem ersten eigenen Hund überredete mich meine Frau.
- Ich habe 10 Jahre als pädagogischer Angestellter mit geistig behinderten Menschen gearbeitet und habe dann, mit einer komplett neuen Ausbildung (KEINE UMSCHULUNG!), in die IT-Branche gewechselt.
- Ich habe vor meinem ersten Discdogging-Seminar keine Scheibe geworfen.
- Ich habe den 4. Dan in einer japanischen Kampfkunst.
Eine Auswahl meiner Aktivitäten
Seit dem Beginn des Hundefrisbees im Jahre 1974 und meinen Anfängen im Jahr 2004, hat sich eine Menge in der Hundewelt und im Sport getan.
Dementsprechend gestalten sich auch meine Aktivitäten und Angebote, sehr vielfältig.
- Turnierspieler
Seit meinen Anfängen im Jahr 2004, habe ich unzählige Turniere gespielt und kann behaupten, dass ich ein durchaus erfolgreicher Spieler geworden bin. - Dozententätigkeit
Seit 2015/2016 begleitet ich unterschiedliche Seminare, Aus-und Fortbildungen zum Thema Sportphysiotherapie und bin beteiligt an der Entwicklung und Konzeptionierung von Lehr – und Lernkonzepten zum Thema Hundesport. - Seminare, Trainingsgruppen und Einzeltraining
Meine fachliche Kompetenz im Umgang mit den Hunden und mein Wissen um den Frisbeesport machen mich zu einem der meist frequentierten Trainer in ganz Europa und eine beträchtliche Anzahl bekannter Spieler und Trainer bilden sich bei mir weiter. - Richter, Richterausbildung
Als Turnierrichter im Hundefrisbee bin ich wohl ebenso geschätzt, wie gefürchtet. Nichts desto trotz habe ich in Europa fast jede Turnierform und Regelwerk gerichtet, die dieser Sport zu bieten hat. Vom kleinen “Fun”-Turnier, über Europameisterschaften, bis hin zur Weltmeisterschaft in den USA (2019).
Seit 2010 gebe ich meine Erfahrungen in Richterseminaren auch an andere Interessierte weiter. - AWI European Tournament Director
Seit 2012 bin ich Hauptverantwortlicher für die Turnierserie der Ashley Whippet Invitational in Europa. - Veranstalter
Kein Event ohne Veranstalter dahinter! Um den Sportlern, noch mehr Spielfelder zu bieten veranstaltete ich -mehr oder weniger- regelmäßig Events, auf denen die Teams sich austoben können. Auch hier reichte die Größe, von… bis… - Shows
Hundefrisbee erfreute sich jeher großer Beliebtheit als Programmpunkt auf Hundeveranstaltungen, Messen etc.. Hierfür arbeite ich mit namenhaften Teams zusammen um eine sichere und saubere Präsentation unseres Sports präsentieren zu können. - Werbeaufnahmen
Im laufe der Zeit wurden meine Hunde für Bücher, Kataloge, Hundemagazine, Zeitungen, Werbeaufnahmen und Trainingsvideos abgelichtet.
Unter anderem für: Fressnapf (Magazin, Kalender, Katalog), HundeweltSport (Titelblatt), Sat1 (Werbeaufnahmen), Hunde-Spiele.de (2 Bücher, 1 Trainingsvideo)
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Man mag von der Durchführung und der Überprüfung -in einigen Kommunen- halten was man will. Fakt ist aber, dass das deutsche Tierschutzgesetz, für die gewerbsmäßige Arbeit mit Tieren, einige Genehmigungen voraussetzt, die durch die zuständigen Behörden überprüft werden.
- §11 Tierschutzgesetz, Abs. 1, Nr. 8d
Die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Hunden, ist in Deutschland genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wurde mir durch die zuständige Behörde erteilt. - §11 Tierschutzgesetz, Abs. 1, Nr. 8f
Die gewerbsmäßige Hundeausbildung oder die Anleitung zur Ausbildung der Hunde durch den Halter, ist in Deutschland genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wurde mir durch die zuständige Behörde erteilt. - Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr 1/2005
Für den Transport von Tieren -zu gewerblichen Zwecken- benötigt man einen “Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr 1/2005 des Rates vom 22. Dezember über den Schutz von Tieren beim Transport”.
Dieser Befähigungsnachweis wurde mir durch die zuständige Behörde erteilt.